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   BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93   

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https://dejure.org/1993,15369
BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93 (https://dejure.org/1993,15369)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1993 - 9 B 499.93 (https://dejure.org/1993,15369)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1993 - 9 B 499.93 (https://dejure.org/1993,15369)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen - Anhaltspunkte für die Vermittlung des Bewusstseins durch den deutschen Elternteil ausschließlich dem deutschen Volk zuzugehören - Kenntnis der deutschen Sprache für deutschstämmige Antragsteller ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 sowie Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93
    Das von ihr angeführte Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - (BVerwGE 88, 312) verhält sich zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborene Personen als deutsche Volkszugehörige anzusehen sind, nicht.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 sowie Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 sowie Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
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